Sie möchten ihr Kind in der Praxis vorstellen?
Du möchtest ein Erstgespräch vereinbaren?
Bitte nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf und vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch.
Zum Erstgespräch bitte sämtliche Vorbefunde in Kopie mitbringen. Grundsätzlich ist das Einverständnis aller Sorgeberechtigen,
also in der Regel von Mutter und Vater, erforderlich, damit eine Therapie durchgeführt werden kann. Ab 15 Jahren kann eine Therapie
im Einzelfall auch ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten erfolgen.
Das Erstgespräch
In einem ersten Gespräch, der Psychotherapeutischen Sprechstunde, findet eine Abklärung statt, ob eine Indikation für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung vorliegt.
Über die nächsten Schritte und ggf. Hinweise zu weiteren Unterstützungsangeboten werden Sie beraten. Im Erstgespräch klären wir außerdem auch organisatorische Fragen wie Honorar und Abrechnung.
Die Probatorik
Steht ein Therapieplatz zur Verfügung, sind die weiteren zwei bis sechs Sitzungen probatorische Sitzungen. Sie dienen der genaueren Betrachtung der Beschwerden und Verhaltensauffälligkeiten.
Mithilfe von Fragebögen, der Erhebung der Entwicklungsgeschichte (Anamnese), der Zusammenstellung von Informationen über das soziale Umfeld sowie die Lebenssituation des Kindes/Jugendlichen und
standardisierten psychodiagnostischen Gesprächen findet eine psychologische Diagnostik statt. Ziel ist es, das Ausmaß der Belastung und die daraus entstehenden Einschränkungen zu erfassen.
Die Therapieplanung
Auf Grundlage der in der Probatorik gesammelten Informationen wird gemeinsam erarbeitet, welche Veränderungen angestrebt werden sollen (Behandlungsziele) und wie sie erreicht werden können.
Es findet eine Auseinandersetzung mit den Problemen statt, die zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Störung beigetragen haben. Das psychotherapeutische Vorgehen orientiert sich
schwerpunktmäßig an den Theorien und Methoden der modernen Verhaltenstherapie. Psychotherapie ist ein gemeinsamer Prozess. Eine verhaltenstherapeutische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann einen Umfang von 12 bis 80 Sitzungen haben.
Begleitend zu einer Therapie von Kindern und Jugendlichen finden in regelmäßigen Abständen Gespräche mit den Eltern bzw. anderen Bezugspersonen statt.
Dauer und Häufigkeit der Therapiestunden
In meiner Praxis werden sowohl Einzel- als auch Gruppentherapien unter Supervision durchgeführt. In der Regel findet einmal wöchentlich eine 50-minütige Therapiesitzung statt.
Eine Gruppenpsychotherapiesitzung dauert 100 Minuten. Der Vorteil eines gruppentherapeutischen Vorgehens ist, dass sich die Mitglieder der Gruppe gegenseitig bei der Erarbeitung von Lösungsstrategien
unterstützen können. Die Dauer der Therapie richtet sich nach der jeweiligen Problematik und dem Alter des betroffenen Kindes/Jugendlichen. Etwa alle vier Wochen erfolgen Elterngespräche.